Regeln müssen sein
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Unter dem Namen ‚RWV Reiat–Wasserversorgung Lohn, Stetten, Büttenhardt‘, im Folgenden Verband, besteht ein Zweckverband im Sinne von Art. 104 ff. des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998.
Gemäss Art. 8f der Verbandsordnung (VO), erlässt die RWV Reiat-Wasserversorgung Lohn, Stetten, Büttenhardt dieses Organisationsreglement.
Gebühren
RWV-konzessionierte Installateure
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