Regeln müssen sein
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Unter dem Namen ‚RWV Reiat–Wasserversorgung Lohn, Stetten, Büttenhardt‘, im Folgenden Verband, besteht ein Zweckverband im Sinne von Art. 104 ff. des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998.
Die Verbandsordnung wurde einer Totalrevision unterzogen und erlangte am 01.01.2026 seine Gültigkeit.
Gemäss dem Beschluss an den Gemeindeversammlungen vom 2. September 2025 (Lohn, Stetten) bzw. vom 4. September 2025 (Büttenhardt)
wurde dieses Reglement auf Antrag der RWV-Delegiertenversammlung genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Dieses Reglement ist ein wichtiger Bestandteil der Totalrevision Verbandsordnung. Es definiert klar die Pflichten und Rechte der Wasserbezüger und stellt sicher, dass die RWV finanziell solide ausgestattet ist.
art.1 Dieses Reglement regelt
– die Planung, den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung sowie
– die Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen,
– die Beziehungen zwischen der Wasserversorgung und den Kunden,
– die Rechte und Pflichten der Kunden,
– Es setzt die technischen Anforderungen fest, die erforderlich sind um die Produktesicherheit für den Konsumenten jederzeit gewährleisten zu
können.
Gebühren
RWV-konzessionierte Installateure
Das Organisationsreglement wird durch den Vorstand erstellt und verabschiedet. Es dient zur Regelung von Abläufen und Verhalten.
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